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   LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05   

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https://dejure.org/2006,5178
LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05 (https://dejure.org/2006,5178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05 (https://dejure.org/2006,5178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. September 2006 - 3 Sa 1962/05 (https://dejure.org/2006,5178)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 GG, § 626 BGB, § 91 SGB 9, § 85 SGB 9, § 69 Abs 1 S 2 SGB 9
    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung - Sonderkündigungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an den Anspruch auf Vergütung nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für einen Antrag auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ; ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; SGB IX § 69 I 2; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei grober Beleidigung des Vorgesetzten durch Vorwurf der Lüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung ist rechtmäßig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung ist rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung: Fristlose Kündigung - Vorgesetzten als Lügner bezeichnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu I 3 a der Gründe; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B II 1 c der Gründe).

    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002 a. a. O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).

    In seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01- hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Beleidigung eine Abmahnung auch nach einem Ablauf von rund 31/2 Jahren noch nicht als wirkungslos angesehen.

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002 a. a. O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und um so schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu I 3 a der Gründe; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Als Ersatzmitglied der Personalvertretung kann der Kläger nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nichtpersonalratsmitglied dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002 a. a. O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).
  • LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01

    Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Selbst wenn man mit dem Landesarbeitsgericht Köln (03. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01) davon ausgeht, dass das Verb "lügen" umgangssprachlich auch ohne den Bedeutungsinhalt, absichtlich Unwahres zu sagen, gebraucht werde, um zu bezeichnen, dass etwas objektiv Unwahres gesagt wird, folgt hieraus, dass der Kläger seinem Vorgesetzten vorgehalten hat, immer objektiv Unwahres zu sagen.
  • LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04

    Schmähkritik - Abmahnung!

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05
    Die vom Kläger hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Hessischen Landesarbeitsgericht am 18. März 2005 zurückgewiesen (3 Sa 1072/04).
  • LG Köln, 05.01.2024 - 82 O 25/23
    als "Lügner" einhergeht, sondern in der Sache auf den Vorwurf der Täuschung bei zwei konkret adressierten Themen beschränkt bleibt (vgl. demgegenüber etwa Hess. LAG, Urt. v. 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05: "Sie lügen, wie Sie das immer machen" ).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

    Eine Lüge kann verstanden werden als absichtlich falsche Aussage zur bewussten Täuschung anderer (vgl. Brockhaus/Wahrig, Deutsches Wörterbuch in 6 Bänden 1982, Stichwort lügen; LAG Hessen, Urt. v. 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Unter diesen Umständen kann auch ein sich in diesem Zusammenhang entwickelndes vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen, selbst wenn es sich auf Gerüchte stützt und teilweise einen diffamierenden Inhalt hat, nicht ohne Weiteres als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, solange die Gesprächsteilnehmer darauf vertrauen konnten, dass ihre Äußerungen nicht nach außen getragen werden und sich nicht betriebsschädigend auswirken (vgl. BAG NZA 2010, 271; DB 2003, 1797; Hess. LAG NZA-RR 2007, 245).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Unter diesen Umständen kann auch ein sich in diesem Zusammenhang entwickelndes vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen, selbst wenn es sich auf Gerüchte stützt und teilweise einen diffamierenden Inhalt hat, nicht ohne Weiteres als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, solange die Gesprächsteilnehmer darauf vertrauen konnten, dass ihre Äußerungen nicht nach außen getragen werden und sich nicht betriebsschädigend auswirken (vgl. BAG, NZA 2010, 271; DB 2003, 1797; Hess. LAG, NZA-RR 2007, 245).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der

    Unter diesen Umständen kann auch ein sich in diesem Zusammenhang entwickelndes vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen, selbst wenn es sich auf Gerüchte stützt und teilweise einen diffamierenden Inhalt hat, nicht ohne Weiteres als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, solange die Gesprächsteilnehmer darauf vertrauen konnten, dass ihre Äußerungen nicht nach außen getragen werden und sich nicht betriebsschädigend auswirken (vgl. BAG NZA 2010, 271; DB 2003, 1797; Hess. LAG NZA-RR 2007, 245).
  • ArbG Nordhausen, 04.10.2023 - 2 Ca 698/22

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beleidigung des Vorgesetzten - Interessenabwägung

    e) Die Beschimpfung des Vorgesetzten Herrn S... V... als Psychopath und die Unterstellung, er betreibe Psychoterror, ist zwar grundsätzlich "an sich" geeignet, infolge der Beleidigung eine erhebliche Pflichtverletzung für sogar einen fristlosen Kündigungsgrund gem. § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 01.09.2006, 3 Sa 1962/05).
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